Förderprogramme
Das Land und der Bund haben getreu nach dem Motto "Neue Unternehmen braucht das Land" Programme aufgelegt, die Gründungswilligen und jungen Unternehmen den Start in die Selbständigkeit erleichtern sollen. Dabei stehen Beratungs- bzw. Qualifizierungsleistungen, Förderungen des Lebensunterhaltes, Investitionen oder Personalkosten im Vordergrund. Im Folgenden stellen wir dir kurz wichtige Programme im Überblick dar. In der Gründungsphase wird dann individuell abgestimmt, welches Programm mit dem Vorhaben kompatibel ist und dementsprechend ausgewählt. Dabei stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.
Für die Vorgründungsphase
Was wird gefördert?
- Förderung speziell für Frauen in der Vorgründungsphase
Wer wird gefördert?
- Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss und Bezug zur Hochschule
Wie wird gefördert?
- Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 1.000 € pro Monat
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 € pro Monat
- Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2.500 € pro Monat
- Promovierte Gründerinnen: 3.000 € pro Monat
Hinzu können Anschaffungen in Höhe von 2.000 € einmalig im Stipendium getätigt werden.
Was wird gefördert?
- EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologieorientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
- Studierende, Absolvent:innen sowie Wissenschaftler:innen
Wie wird gefördert?
Der Lebensunterhalt der Gründer:innen wird über ein Stipendium gesichert; finanzielle Mittel für Sachausgaben und Coaching sind mitinbegriffen. Die maximale Förderdauer ist ein Jahr:
- Personengebundene monatliche Stipendien: 3.000 € für Promovierte, 2.500 € für Absolvent:innen, 2.000 € für technische Mitarbeitende und 1.000 € für Studierende
- Förderung der Sachmittel bei Einzelgründungen bis zu 10.000 € und bei Teamgründungen mit bis zu 30.000 €
- Förderung der Beratungsleistungen bis zu 5.000 €
- Kinderzuschuss 150 € im Monat pro Kind
- kostenfreier Arbeitsraum sowie Benutzung der Werkstätten, Laboratorien, Rechenzentren und sonstigen Einrichtungen und Ressourcen der Hochschule
Weitere Informationen unter: http://bit.ly/2goV1c9
Was wird gefördert?
- EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaflter:innen
Wie wird gefördert?
Förderphase I
- Hochschule ist Antragssteller
- Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen
- Sachausgaben / -kosten (bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen) und Studentische Hilfskräfte bis zu insgesamt 250.000 €
- Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate (Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden)
Förderphase II
- Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründer:innen befinden.
- Fördert kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind
Weitere Informationen unter: http://bit.ly/2gY3ioq
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Vorhaben, die innovative und wirtschaftliche Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit konzipieren. Die Förderung betägt bis zu 125.000,00 €. Davon werden Stipendien für die Gründer:innen, Sachkosten und Coaching-Leistungen beglichen.
Wer wird gefördert?
- Vorhaben: Vorhaben, die sich aktuell in der Gründungsphase befinden und Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind.
- Personen: Hochschulabsolventen und -absolventinnen, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, Berufserfahrene mit entsprechendem Hintergrund
Wie wird gefördert?
- Insgesamt: bis zu 125.000,00 €
- Als Gründer:in: bis zu 2.000,00 € pro Monat auf max. 24 Monate
- Infrastruktur: Sachkosten bis zu 40.000,00 €
- Coaching: wird über Gutscheine gewährleistet
Weitere Informationen: www.dbu.de/startup